Der Vertragspartner verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Lieferkettengesetzes zu beachten. Er wird in diesem Zusammenhang bei der Herstellung und Lieferung von Produkten sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen sämtliche gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung der Menschenrechte, zur Einhaltung der einschlägigen Arbeitsnormen, und zum Verbot von Diskriminierung sowie Zwangs- und Kinderarbeit einhalten. Darüber hinaus wird der Vertragspartner seinen Betrieb mit der gebotenen Sorgfalt und Nachsicht für die Umwelt führen. Er wird die Einhaltung dieser Vorgaben bei seinen Lieferanten bestmöglich fördern und einfordern. Dies gilt auch dann, soweit der Lieferant dem unmittelbaren Anwendungsbereich der einschlägigen Bestimmungen nicht unterfällt.
Kleinemas Fleischwaren
GmbH & Co. KG
Industriestraße 35
33415 Verl
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